Unsere AGB & Mietbedingungen
1. Das Zustandekommen eines verbindlichen Mietvertrages
1.1 Der Mietvertrag kommt zwischen den beiden Vertragsparteien zustande.
1.2 Der Mietvertrag über die Mietobjekte kommt mit der Bestellung durch den Mieter über unsere Webseite www.luftschloss-huepfburgen.de, per E-Mail, Kleinanzeigen, WhatsApp, Telefon oder persönlich und mit anschließender Auftragsbestätigung sowie der endgültigen Prüfung durch den Vermieter und mit der Zusendung des Mietvertrages und AGB’s per E-Mail oder WhatsApp zustande. Bei direkter Anfrage durch den Mieter (z.B. per E-Mail, Ebay-Kleinanzeigen, WhatsApp, Telefon, persönlich, etc.) wird die Bestellung durch den Vermieter geprüft, manuell erstellt und anschließend die Auftragsbestätigung (Mietvertrag / AGBs) per E-Mail oder WhatsApp an den Mieter gesendet. Bei kurzfristigen Bestellungen kann der Mietvertrag vor Ort bei Abholung oder Lieferung in doppelter Ausfertigung ausgehändigt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung sind nicht gültig und in allen Fällen ohne rechtliche Wirkung.
2. Angebot, Bestellung, Preise, Lieferung und Abholung, Zahlung und Kaution:
2.1 Die Angebote des Vermieters auf der Webseite sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter (Verbraucher), Ware zu bestellen/mieten. Sie verpflichten den Vermieter nicht zur Ausführung. Ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages/Mietvertrages wird durch den Mieter abgegeben, indem er die Bestellung des gewünschten Mietobjekts auf der Webseite, per E-Mail, Kleinanzeigen, WhatsApp, Telefon oder persönlich tätigt. Nach anschließender Prüfung der Bestellung durch den Vermieter wird dem Mieter der Mietvertrag/AGB‘s als Auftragsbestätigung per E-Mail oder WhatsApp zugesendet, mit welcher der Vermieter das Angebot somit annimmt und bestätigt. Die Bestellung und Reservierung kann nur garantiert werden, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterzeichnet zurückgesendet und der Kautionsbetrag vollständig vom Mieter noch vor Mietbeginn bezahlt wird. Nach Erhalt des unterzeichneten Mietvertrages und Zahlungseingang bekommt der Mieter eine Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp sowie die Mitteilung, dass die Reservierung für den bestellten Zeitraum nun garantiert ist.
2.2 Die angegebenen Preise enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. Auf die Kaution wird jedoch keine Umsatzsteuer berechnet, sowohl bei gewerblichen- als auch Privatkunden.
2.3 Lieferung & Lieferkosten:
2.3.1 Mietobjekte werden durch den Vermieter gegen zusätzliches Entgelt ausgeliefert und wieder abgeholt. Die Höhe der Liefer- & Abholkosten, je nach Entfernung und Absprache, variieren - betragen jedoch mindestens 49 € bis 10 km Entfernung vom Lager in 24568 Kaltenkirchen oder vom Firmensitz in 24568 Nützen. Weitere Entfernungen werden im Verhältnis berechnet. Der Vermieter entscheidet selbst bis zu welcher Entfernung er liefern kann.
2.3.2 Bei allen Mietobjekten sind die Lieferkosten in den angegebenen Mietpreisen nicht enthalte. Sollte keine Lieferung durch den Mieter beauftragt worden sein, wird die Bestellung als „Selbstabholung durch den Mieter“ verstanden.
2.3.3 Eine Selbstabholung ist kostenfrei. Der Ort der Selbstabholung kann das Lager in Kaltenkirchen oder der Firmensitz in Nützen sein. Er wird durch den Vermieter entschieden, da dieser sich nicht immer an beiden Orten zur gleichen Zeit befinden kann.
2.4 Zahlung & Kaution:
2.4.1 Der Mieter hat die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung (Vorkasse) oder über Paypal. Bei Paypal gibt es auch zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung über Kreditkarte & Giropay. Bei einer Zahlung über Paypal kommen 3% Gebühren auf den Gesamtbetrag (inkl. Kaution) hinzu. Eine Barzahlung bei Selbstabholung, sowie bei einer persönlichen Anlieferung ist nur durch vorherige Absprache mit dem Vermieter möglich und wird durch den Vermieter entschieden.
2.4.2 Hat der Mieter die Zahlung per Vorkasse oder Paypal gewählt, so verpflichtet er sich, die Kaution unverzüglich nach Vertragsabschluss (mit Zusendung des Mietvertrages/AGBS‘s per E-Mail oder WhatsApp) an den Vermieter zu zahlen. Der Mietpreis und ggf. weitere Kosten für vereinbarte Serviceleistungen sind vor Aushändigung des Mietobjektes an den Vermieter zu zahlen. Eine getrennte Zahlung des Mietpreises per Vorkasse oder Paypal und der Kaution in bar, oder umgekehrt ist nicht möglich. Ist die Zahlung unvollständig oder wurde die Kaution nicht gezahlt, kann die Bestellung nicht garantiert werden. Erst nach vollständiger Zahlung der Kaution ist die Bestellung garantiert. Sollte vom Mieter die Kaution trotz Aufforderung des Vermieters nicht gezahlt werden, kann der Vermieter die Bestellung stornieren. Es fallen ggf. Stornokosten an (s. 3.3.).
2.4.3 Die Kaution wird separat bei der Bestellung zum Gesamtpreis hinzugerechnet und ist auf der Rechnung mit aufgelistet. Die Kaution wird nach erfolgreicher Rückgabe der Mietsache innerhalb von 7 Werktagen auf gleichem Wege retourniert wie diese gestellt wurde, sofern bei der Kontrolle der Mietobjekte durch den Vermieter keine Schäden, Verschmutzung, Nässe, sonstige Mängel, fehlende Mietgegenstände, etc. festgestellt wurden (siehe 4.5.). Sollte es zu Verzögerungen bei der Prüfung der Hüpfburg kommen, z.B. aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder Krankheit der Mitarbeiter, wird die Kaution später an den Mieter zurückgezahlt, bis der Grund der Verzögerung nicht mehr besteht. Bei einer Verzögerung wird der Vermieter den Mieter darüber schriftlich oder mündlich informieren.
3. Kündigung, Stornierungen und Mietdauer des Mietvertrages
3.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem, in der Bestellung ausgewählten Zeitraum und ist somit befristet.
3.2 Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist für beide Vertragsparteien die vereinbarte Mietdauer verbindlich und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt oder verlängert werden.
3.3 Eine Kündigung bzw. Stornierung des Mietvertrages ist möglich und muss schriftlich per E-Mail, WhatsApp oder per Einschreiben erfolgen, jedoch entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten für den Mieter:
0-28 Tage (4 Wochen) vor Mietbeginn: 100% des Gesamtpreises ohne Kaution.
29-46 Tage (8 Wochen) vor Mietbeginn: 50% des Gesamtpreises ohne Kaution.
Ab 47 Tagen vor Mietbeginn: 29 € Aufwandspauschale für Neuvermietung.
3.4 Stornierungskosten fallen nur an, wenn das Mietobjekt am stornierten Miettag nicht neu vermietet ist. Bei Neuvermietung werden die Stornierungskosten durch eine Aufwandspauschale für die Neuvermietung in Höhe von 29 € ersetzt.
3.5 Schönwetter-Garantie: Regnet (Dauerregen/regelmäßige Schauer) oder stürmt (ab Windstärke 5) es am Miettag darf der Mieter komplett kostenfrei umbuchen oder stornieren.
3.6 Umbuchung: Der Mieter hat auch die Möglichkeit die Bestellung auf ein anderes Datum umzubuchen, sofern dies möglich ist (z.B. wegen Verfügbarkeit, etc.). Bis 29 Tage vor Mietbeginn ist die Umbuchung kostenlos. Ab 28 Tage vor Mietbeginn orientieren sich die Umbuchungskosten nach den obenstehenden Stornierungskosten (3.3), können jedoch auch nach Ermessen und Prüfung des Vermieters ggf. geringer oder auch gar nicht anfallen.
4. Lieferung, Selbstabholung, Mietzeit & Haftung
4.1 Lieferung und Abholung durch den Vermieter
4.1.1 Ist die Anlieferung/Abholung vereinbart, werden die Mietobjekte in Transportkisten oder in Transportsäcken durch den Vermieter selbst bis Bordsteinkante geliefert. Die zu beliefernde Adresse muss problemlos durch den Lieferanten (mit einem Lieferwagen, Transporter/Kleintransporter, PKW & Sackkarre) erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, kann die Anlieferung mit Zusatzkosten berechnet werden. Diese werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet. Des Weiteren hat der Mieter für eine saubere und ebene Aufstellfläche zu sorgen.
4.1.2 Wurde die Abholung durch den Vermieter vereinbart, sind die Mietobjekte dem Vermieter am vereinbarten Ort des Mieters zur vereinbarten Uhrzeit transportfertig bereitzustellen. Die Abholung erfolgt in der Regel abends am letzten Miettag oder spätestens am Folgetag des letzten Miettages (unabhängig davon, ob der Folgetag ein gesetzlicher Feiertag oder Sonntag ist) gemäß vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Sollten die Mietobjekte nicht abgebaut sein, so kann der Vermieter dem Mieter die Abbaukosten in Rechnung stellen. Bei MINI Hüpfburgen 20 € für den Abbau oder 39 € inkl. Reinigung und bei MIDI Hüpfburgen 40 € für den Abbau oder 79 € inkl. Reinigung.
4.2 Selbstabholung und Rückgabe durch den Mieter
4.2.1 Die Selbstabholung der Mietobjekte durch den Mieter ist am Lager in Kaltenkirchen oder an der Unternehmensanschrift in Nützen möglich, bedarf jedoch der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Die Entscheidung über den Ort der Selbstabholung liegt beim Vermieter, da dieser sich nicht immer an beiden Orten zur gleichen Zeit befinden kann. Der Mietpreis bleibt bei einer Selbstabholung unberührt. Eine Mietpreissenkung erfolgt dadurch nicht, es sei denn der Vermieter bietet es gesondert an, z.B. auf der Webseite oder durch ein Sonderangebot.
4.2.2 Hat der Mieter die Mietobjekte selbst beim Vermieter abgeholt, so ist er verpflichtet, die Mietobjekte spätestens am Abend des letzten Miettages (unabhängig davon ob der Folgetag ein gesetzlicher Feiertag oder Sonntag ist) gemäß vorheriger Absprache mit dem Vermieter wieder an den Vermieter zur vereinbarten Uhrzeit und zum vereinbarten Ort zurückzubringen. Dabei muss sich der Mieter an die vom Vermieter vorgegebenen Uhrzeiten und Öffnungszeiten richten. Eine Rückgabe der Mietsache am Folgetag des letzten Leihtages ist vormittags nur durch vorherige Absprache mit dem Vermieter möglich.
4.2.4 Adresse für Abholung und Rückgabe (je nach Absprache mit dem Vermieter):
Lager: Marie-Curie-Str. 5 in 24568 Kaltenkirchen
Firmensitz: Rollberg 4a, 24568 Kaltenkirchen
Über den Ort der Abholung und Rückgabe entscheidet final immer der Vermieter, da aufgrund von mehreren Aufträgen täglich der Vermieter nicht immer an beiden Orten vor Ort ist. In der Regel wird dem Wunsch des Mieters aber immer entgegengekommen.
4.3 Mietzeit
4.3.1 Die Mietzeit beginnt in der Regel am ersten Miettag um 10 Uhr und endet in der Regel am letzten Miettag um 18 Uhr. Abweichende Uhrzeiten sind möglich und müssen mit dem Vermieter vorher vereinbart werden.
4.3.2 Werden die Mietobjekte vom Mieter nicht termingerecht übergeben, verlängert sich das Mietverhältnis dadurch nicht automatisch. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter pro Tag, um den sich die Rückgabe verspätet, eine Entschädigung (gemäß § 546 BGB) in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises vom Mieter verlangen.
4.4 Haftung: Bei Rückgabe werden die Mietobjekte durch den Vermieter kontrolliert. Sollten die Mietobjekte beschädigt, nass, stark verschmutzt, verschimmelt, nicht vollständig sein oder sonstige Mängel aufweisen, so wird die Kaution gänzlich oder zum Teil einbehalten, je nach Höhe des Schadens/Mangels (siehe 6.2.4 und folgende). Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. für Reinigung, Ersatz, Schadensersatz, etc. werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gemieteten Objekte bleiben auch nach der Bezahlung unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Dem Mieter wird nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum gewährt. Da es sich bei dem Mietvertrag nicht um einen Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um Angebote und Leistungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellt wurden, findet das Widerrufsrecht laut BGB keine Anwendung.
5.2. Die Mietobjekte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht weitervermietet oder an Dritte zum Gebrauch überlassen werden. Des Weiteren ist die Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere Dritte ebenfalls ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
6. Pflichten des Mieters, Reinigung/Trocknung & Lagerung
6.1 Pflichten des Mieters
6.1.1Der Mieter ist verpflichtet, mit den Mietobjekten pfleglich und sorgfältig umzugehen, sowie vor Beschädigungen zu schützen und die Mietobjekte so zu benutzen und zu behandeln, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde.
6.1.2 Der Mieter ist verpflichtet auf seine Kosten die Mietobjekte bei Wetterbedingungen, wie z.B. Regen, Hagel, Überschwemmungen, Sturm, Schneefall, etc. und bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus entsprechend zu sichern (z.B. durch Abstellen der Mietobjekte in einem gesicherten Gebäude). Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden, sodass sich insbesondere elektronische Geräte im Trockenen befinden. Das Gebläse muss über Nacht im Trockenen aufbewahrt werden.
6.1.3 Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche für die Mietobjekte. Hierzu müssen die mitgelieferten Planen auf den Boden ausgelegt werden, bevor die Mietobjekte aufgebaut werden. Die Planen schützen vor Schmutz und Schäden an den Mietobjekten. Die Aufstellfläche muss frei von spitzen oder scharfen Gegenständen sein und ist vor Aufbau genauestens durch den Mieter zu kontrollieren.
6.1.4 Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte während des gesamten Betriebs durch geeignete, erwachsene (volljährige) Personen zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
6.2 Reinigung & Trocknung
6.2.1 Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte samt Zubehör vollzählig, trocken, durch gesaugt und falls nötig aufgrund von Schmutzflecken auch durchgewischt zurückzugeben.
6.2.2 Zur Trocknung: Die Hüpfburg aufgeblasen am angeschlossenen und eingeschalteten Gebläse auf trockenem Untergrund unbenutzt stehen und trocknen lassen (vorzugsweise in der Sonne für ca. 1-2 Std. je nach Nässe) und ggf. bei Bedarf mit Handtüchern nachhelfen. Die Planen im Trockenen oder in der Sonne trocknen lassen, ggf. mit Handtüchern nachhelfen. Es wird empfohlen alle Mietobjekte, insbesondere das Gebläse, über Nacht im Trockenen aufzubewahren, da sich über Nacht bei Kälte Feuchtigkeit bildet und die Mietobjekte am Folgetag somit feucht/nass sein können.
6.2.3 Zur Reinigung: Es dürfen keine scharfen chemischen Reiniger verwendet werden. Die Reinigung der Hüpfburgen und Planen erfolgt mit klarem Wasser, einem sauberen Tuch (nur feuchtes Tuch, kein fließendes Wasser auf das Mietobjekt) und dem beiliegenden Hüpfburgenreiniger (bei sichtbaren Verschmutzungen). Bei den Erdankern muss der Schmutz vor der Rückgabe entfernt werden. Wasser und Tuch reichen auch hier völlig aus.
6.2.4 Sollten die Mietobjekte nass oder verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Trocknungs- und Reinigungsgebühr je nach Verschmutzungs-/Nässegrad und Schaden und nach individuellen Aufwand mit 55 € pro Stunde, jedoch mit mindestens pauschal 29 € mit der Kaution verrechnet.
Bei leichter bis mittlerer Nässe und Verschmutzung werden für die Trocknung/Reinigung 20 € (MINI Hüpfburgen) bis 40 € (MIDI Hüpfburgen) einbehalten. Bei starker Nässe (komplett nass) und starker, grober, großflächigen Verschmutzung werden 55 € (MINI Hüpfburgen) bis 110 € (MIDI Hüpfburgen) einbehalten.
6.2.5 Bei Schimmelbildung (auch rückwirkend) kann die Hüpfburg nicht mehr gereinigt und folglich nicht mehr weitervermietet werden. Hier wird die Kaution voll einbehalten und zusätzlich die Kosten für einen vergleichbaren Ersatz in Rechnung gestellt.
6.2.6 Bei Funfoodartikel wie z.B. Popcorn-, Zuckerwatte- oder Slush-Ice-Maschinen wird eine Reinigungsgebühr von 55€ berechnet, wenn die Mietobjekte vom Mieter in einem nicht gereinigten Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden.
6.3 Lagerung: Bei der Mietung von MINI Hüpfburgen ist alles in die Equipmentkiste einzupacken. MIDI Hüpfburgen sind in den mitgelieferten Transportsack zu packen. Sämtliches restliches Zubehör (außer das Gebläse) wie die Planen, Erdanker, etc. sind in die Equipmentbox einzupacken.
7. Serviceleistungen & Zusatzausstattung
7.1 Lieferung & Abholung
Der Liefer- und Abholservice ist ein vom Vermieter angebotener Service, welcher nicht den Auf-und Abbau, sowie die Endreinigung der Mietobjekte beinhaltet.
Lieferung bis 10 km Entfernung 49 €
Lieferung bis 20 km Entfernung 98 €
7.2 Auf- & Abbau inkl. Reinigung = ALL IN
Der ALL IN Service ist ein vom Vermieter angebotener Service, welcher den Auf-und Abbau, sowie die Endreinigung der Mietobjekte beinhaltet. Die Lieferkosten sind im ALL IN Service nicht enthalten.
ALL IN für MINI Hüpfburgen 39 €
ALL IN für MIDI Hüpfburgen 79 €
7.2.1 MIDI Hüpfburgen: Der Mieter muss ggf. nach Absprache einen erwachsenen Helfer stellen.
7.3 Auf- & Abbau ohne Reinigung
Der Auf- und Abbauservice ist ein vom Vermieter angebotener Service, welcher den Auf-und Abbau der Mietobjekte beinhaltet ohne Reinigung. Die Lieferkosten sind im Auf- und Abbauservice nicht enthalten.
Auf- & Abbau MINI Hüpfburg 27 €
Auf- & Abbau MIDI Hüpfburg 55 €
7.3.1 MIDI Hüpfburgen: Der Mieter muss ggf. nach Absprache einen erwachsenen Helfer stellen, sowie die Reinigung der Mietobjekte (Saugen, Wischen, Putzen) selbst durchführen. Sollte der Mieter keinen ALL IN Service gebucht haben und die Reinigung nicht durchgeführt haben, wird dem Mieter eine entsprechende Reinigungspauschale gemäß Punkt 6.2.4 von der Kaution berechnet.
7.4 Für Funfoodartikel wie z.B. Popcornmaschinen, Zuckerwattemaschine kann eine Reinigungspauschale von 55 € hinzu gebucht werden.
7.5 Beaufsichtigung des Mietobjektes
Die Beaufsichtigung durch den Vermieter/geeignete Dritte erfolgt ausschließlich für das Mietobjekt, nicht aber für die Nutzer. Die Nutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr (s. auch 8.3)
Beaufsichtigung 1 Std. = 55 €
Beaufsichtigung 6 Std. = 279 €
7.6 Outdoor Kabeltrommel
Kann der Mieter kein ausreichend langes oder technisch taugliches Stromkabel stellen, so kann dieses für einen geringen Aufpreis mitgebucht werden. Der Anschluss an eine herkömmliche Haushaltssteckdose ist ausreichend.
Wetterfeste Outdoor Kabeltrommel 15 m = 5 €
7.7 Outdoor Musikbox
Die Outdoor Musikbox wird vollständig geladen übergeben. Die gewünschte Musik kann per Bluetooth wiedergegeben werden. Bei Rückgabe der Musikbox ist der Akkustand zu vernachlässigen.
Wetterfeste Outdoor Musikbox = 15 €
7.8 Bällebad
Das Bällebad für die MINI Hüpfburg umfasst ca. 100 bunte Kunststoffbälle = 10 €
8. Nutzungsbedingungen
8.1 Die vom Vermieter angebotenen Nylon-Hüpfburgen (MINI Hüpfburgen) sind NUR für private (nicht öffentliche) Veranstaltungen und für den privaten häuslichen Gebrauch (Kindergeburtstag, Einschulungen, o.ä.) zugelassen. Alle PVC-Hüpfburgen (MIDI Hüpfburgen) sind nach DIN EN 14960 hergestellt und geprüft und auch für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen zugelassen. (Schulen, Kindergärten, Tag der offenen Tür, Firmenfeiern, sonstige Events).
Bei der Nutzung der Mietobjekte sind folgende Nutzungsbedingungen zu beachten:
8.2 Maßgeblich für die Benutzung der Mietobjekte sind die Betriebs- und Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung, die den Mietobjekten beigefügt sind und auch auf den Mietobjekten angebracht sind. Die Hüpfburgen, Eventmodule und alle anderen Mietobjekte sind gemäß der Aufbauanleitung in der Bedienungsanleitung auf- und abzubauen. Die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung der Bedienungsanleitung aller Mietobjekte sind Bestandteile dieses Mietvertrags.
Der Mieter muss geeignetes volljähriges Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.
8.3 Betreuung/Aufsichtspersonal für Hüpfburgen:
Eine Betreuung für die Hüpfburg wird vom Vermieter i.d.R. nicht angeboten. Es kann jedoch bei Anfrage ein Betreuer vom Vermieter extern vermittelt werden. Der Betreuer stellt dem Mieter seine Betreuungszeit sowie An- & Abfahrtskosten selbst in Rechnung. Der Vermieter kann dem Mieter die Kosten für die Betreuung auch in der Rechnung stellen. In beiden Fällen jedoch übernimmt weder der Betreuer, noch der Vermieter die Haftung für die von den Hüpfburgnutzern entstandenen Schäden, Verletzungen oder Aufsichtspflicht der Kinder. Diese liegt beim Mieter bzw. bei den Eltern der Kinder und kann nicht auf andere übertragen werden (siehe u.a. auch elterliche Aufsichtspflicht und § 832 oder 1631 (1) BGB). Der Betreuer achtet darauf, dass die Grundregeln eingehalten werden (s. auch Punkt 8.8), wie z.B. Anzahl der Hüpfburgnutzer einzuhalten, dass die Hüpfburg ohne Schuhe, Essen, Trinken, spitzen Gegenständen, etc. betreten wird oder auch dass die Kinder nicht zu wild spielen. Leider ist es jedoch nicht möglich jedes einzelne Kind auf Schritt und Tritt zu bewachen und zu beschützen. Daher gilt: Betreten der Hüpfburg auf eigene Gefahr, Eltern haften für Ihre Kinder und tragen die Aufsichtspflicht.
8.4 Größtmögliche Benutzeranzahl und das Gesamtgewicht laut Bedienungseinleitung darf nicht überschritten werden.
8.5 Die Mietobjekte sind in sicherer Entfernung von Feuer, Wasser, Wänden und anderen Gegenständen zu benutzen. Des Weiteren dürfen die Mietobjekte, insbesondere Hüpfburgen und Eventmodule nicht bei schlechten/extremen Wetterbedingungen, wie Regen und starkem Wind (ab Windstärke 5 – 29-38 Km/h) aufgebaut und genutzt werden.
8.6 Der Mieter muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit sicherstellen, d.h. er sorgt für einen geeigneten Untergrund, keine Behinderungen und für ausreichend Strom. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 230V (normale Haushaltssteckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. Max. Hanglage für Hüpfburgen und Eventmodule beträgt 5 Grad.
8.7 Während des gesamten Betriebes dürfen die Mietobjekte nur unter Aufsicht einer eingewiesenen volljährigen Person betrieben und genutzt werden.
8.8 Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass:
– die Warn- und Sicherheitshinweise der Mietobjekte eingehalten werden, insbesondere die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und Individualgewichts, sowie der zulässigen Gesamtanzahl der Personen auf den Hüpfburgen.
– Alter und Größe der Nutzer, die gleichzeitig die Mietobjekte (Hüpfburg) nutzen, vergleichbar sind. – früh eingegriffen wird, wenn einzelne Nutzer durch ihr Verhalten andere, insbesondere kleinere, gefährden.
– die Nutzer/Besucher nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Gleiches gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
– Schuhe während der Nutzung der Mietobjekte (Hüpfburgen) auszuziehen sind. (absolutes Schuhverbot!)
– vor der Nutzung der Mietobjekte (Hüpfburgen) Dinge, wie Brillen, Halsketten, Uhren, Ringe, Gürtelschnallen und ähnliches abgelegt werden. Hierbei sollten auch Hosen- und Jackentaschen auf spitze Gegenstände, wie Haarspangen, Stifte, etc. kontrolliert werden, um Verletzungen oder Schäden am Mietobjekt zu vermeiden.
8.9 Die Wände der Hüpfburgen dürfen nicht als Sprungwand oder zum Klettern benutzt werden.
8.10 An den Mietobjekten dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.
8.11 Optische Änderungen an den Mietobjekten, wie z.B. Beschriften, Bemalen, Bekleben, Anbringen von Klebefolien, Lackierungen etc. sind ebenfalls verboten. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für den Mieter.
8.12 Erwachsene dürfen aufgrund des höheren Gewichts und wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburgen nicht benutzen. Es sei denn es ist eine Hüpfburg extra ausgelegt für Erwachsene oder vom Vermieter genehmigt.
8.13 Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder und tragen die Aufsichtspflicht (diese kann nicht übertragen werden, siehe u.a. §832 oder 1631 (1) BGB).
8.14 Für den Betrieb der Mietobjekte dürfen ausschließlich nur die vom Vermieter mitgelieferten Gegenstände, wie z.B. das Gebläse für die Hüpfburg, Unterlegplane, Erdanker, etc. verwendet werden. Vom Mieter eigene verwendete Objekte/Gegenstände für den Betrieb der Mietobjekte, wie z.B. ein Verlängerungskabel, erfolgt immer auf eigene Gefahr und Haftung des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden jeglicher Art.
8.15 Weitere Nutzungsbedingungen sind in den Sicherheitshinweisen und Bedienungsanleitungen zu beachten.
9. Haftung Mieter
9.1 Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietobjekte entstehen, uneingeschränkt.
9.2 Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt entstehen. In gleichem Umfang haftet der Mieter auch für Schäden ohne eigenes Verschulden, die z.B. durch Familienangehörige, Freunde, Helfer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Person, die einen Schaden verursacht hat, nicht feststellen lassen kann oder die Identität des Schadenverursachers nicht geklärt werden kann.
9.3 Wird ein Mietobjekt oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden nach Rückgabe der Mietobjekte werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters.
9.4 Der Mieter haftet auch für alle Folgeschäden, die infolge eines vom Mieter verursachten Schadens entstehe und verpflichtet sich, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Mietobjekt z.B. durch Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, verspätete Rückgabe, etc. nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet oder nicht durch den Vermieter für eigene Zwecke genutzt werden kann, die Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten, sowie die Mietausfallkosten, die durch den Verlust entstehen. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
9.5 Wird bei der Rückgabe des Mietobjekts ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung für den Schaden des Mieters gemäß vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des gemieteten Artikels vorhanden war. Sollte ein Schaden bereits bei der Übernahme vorhanden sein, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren und darüber zu informieren. Spätere Reklamationen und Angaben von Vorschäden insbesondere nach Nutzung der Mietobjekte werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters. Sollte ein Schaden bereits bei der Übergabe bzw. vor der Nutzung festgestellt worden sein, muss der Vermieter unverzüglich informiert werden und die Mietobjekte dürfen auf keinen Fall vom Mieter genutzt werden.
9.6 Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter, tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüche zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.
9.7 Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Mietobjekte in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
9.8 Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
10. Haftung Vermieter
10.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Unfälle des Mieters oder Mitbenutzer.
10.2 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit durch eine Beschädigung oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
10.3 Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Falle einer Nichtleistung ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
10.4 Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem und einwandfreiem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Folgeschäden oder Ausfälle, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch aufgrund schlechter Wetterbedingungen) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.
11. Sonstiges & Zusätze
11.1 Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
11.2 Schäden am Mietobjekt werden von der Kaution zu Materialkosten und Reparaturaufwand abgezogen. Ausgenommen sind Schäden an Verschleißteilen.
11.3 Kleinreparaturen: Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.
11.4 Es obliegt den Pflichten des Mieters sich über die regionalen Nutzungsbedingungen zu informieren und sich nach den Gesetzen & Regeln zu verhalten! Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters.
11.5 Der Mieter überprüft vor Inbetriebnahme, wie und wo er das Mietobjekt einsetzen kann. Bitte lies dazu ebenfalls unsere Aufbau-/Bedienungsanleitungen.
11.6 Es gilt der Vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Mietobjekte bei Selbstbetreuung als vereinbart. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der/des, auf der Webseite und in der mitgelieferten Bedienungsanleitung definierten Altersbegrenzungen, Anzahl der Nutzer, Einsatzbereichen der gemieteten Artikel, des Gesamtgewichts und Individualgewichts der Nutzer.
Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H. von netto 500 €.
11.7 Dem Mieter ist es nicht erlaubt die Mietobjekte weiterzuvermieten, auch nicht gegen Entgelt. Des Weiteren ist es nicht gestattet Einnahmen durch die Nutzung der Mietobjekte zu erzielen. Dies muss vorher vom Vermieter schriftlich genehmigt werden.
11.8 Der Vermieter weist darauf hin, dass Innen-, Außen- & Detailaufnahmen ggf. gemacht werden und für Werbezwecke Verwendung finden können, ungeachtet davon, ob diese durch ihn selbst oder dem Mieter erstellt wurden - Digital- & Printmedien, Homepage, Social Media, Broschüren o.ä. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dem ohne vorherige Rücksprache und Freigabe stattzugeben.
12. Rechtswahl & Gerichtsstand
12.1 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
12.2 Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
12.3 Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen Personen, juristischen Personen & Kaufleuten ist Kiel.
Stand vom 01.04.2024
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